
Образец немецкой шенгенской визы — Bundesministerium des Innern, public domain, Wikimedia Commons
Für eine Behandlung in Deutschland benötigen Sie ein medizinisches Visum (Kategorie C) und kein Touristenvisum. Der wesentliche Unterschied besteht in zwei zusätzlichen Dokumenten: einer Einladung einer deutschen Klinik mit Angabe der Diagnose, des Behandlungsplans und der Kosten sowie einem ärztlichen Gutachten Ihres behandelnden Arztes, das die Notwendigkeit einer Behandlung im Ausland bestätigt. Ein medizinisches Visum kann innerhalb Deutschlands verlängert werden, ein Touristenvisum hingegen nicht.
Grundlegende Unterlagen (wie für jedes Schengen-Visum): Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten nach Ende der Reise und zwei freien Seiten; ausgefülltes VIDEX-Formular; zwei biometrische Passfotos im Format 35×45 mm; eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro; Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszug, aus dem mindestens 70 Euro pro Tag des Aufenthalts hervorgehen); Buchungsbestätigung für die Unterkunft.
Zusätzlich für ein medizinisches Visum: das Original der Einladung der Klinik (Kostenübernahme) mit Stempel; ein Attest des behandelnden Arztes mit Diagnose und Begründung für die Notwendigkeit einer Behandlung in Deutschland; eine Zahlungsbestätigung für die Behandlung oder eine Garantieerklärung.
Die Unterlagen werden über das Visumzentrum VisaMetric eingereicht. Die Terminvereinbarung erfolgt online auf der Website. Die biometrischen Daten werden beim ersten Besuch erfasst. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 15 bis 45 Kalendertage. In dringenden medizinischen Fällen ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich, diese kann jedoch nicht garantiert werden.
Die Begleitperson (Ehemann, Ehefrau, Elternteil, Kind) reicht die Unterlagen parallel zum Patienten ein. Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt: eine Kopie der Einladung der Klinik, ein Dokument zum Nachweis der Verwandtschaft (Heirats- oder Geburtsurkunde) sowie ein Begleitschreiben, in dem der Zweck der Reise erläutert wird.
Unvollständige Unterlagen – der häufigste Grund. Unzureichende finanzielle Mittel – der Kontoauszug sollte einen stabilen Kontostand ausweisen und keine einmalige Überweisung kurz vor der Antragstellung. Unstimmigkeit beim Aufenthaltszweck – wenn in der Einladung ein zweitägiger Check-up angegeben ist, das Visum jedoch für drei Monate beantragt wird, wirft dies Fragen auf.
Wir erstellen die Einladung der Klinik im richtigen Format, helfen beim Ausfüllen des Fragebogens, beraten Sie bei den Finanzunterlagen und geben Ihnen Tipps zu den optimalen Einreichungsfristen. Falls eine Verlängerung des Visums in Deutschland erforderlich ist, unterstützen wir Sie bei der Beantragung bei der Ausländerbehörde.
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